Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des ambulanten Pflegedienstes WagnerVital GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen dem Pflegedienst [Name] (nachfolgend „Pflegedienst“ genannt) und seinen Klientinnen und Klienten (nachfolgend „Kunde“ genannt).
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Pflegedienst hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Pflegedienst erbringt ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), sowie ggf. ergänzende private Leistungen nach gesonderter Vereinbarung.
(2) Art, Umfang und Häufigkeit der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Pflegevertrag, dem jeweiligen Leistungsnachweis sowie ggf. den Kostenzusagen der Pflege- oder Krankenkassen.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Pflegevertrag kommt durch die schriftliche Unterzeichnung des Pflegevertrages durch beide Parteien zustande.
(2) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Pflegedienst.
(3) Der Pflegedienst behält sich vor, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sofern eine sachgerechte Versorgung nicht gewährleistet werden kann.
§ 4 Vergütung und Abrechnung
(1) Die Vergütung richtet sich nach den jeweils gültigen Preisvereinbarungen des Pflegedienstes gemäß § 89 SGB XI bzw. den mit den Kostenträgern geschlossenen Versorgungsverträgen.
(2) Leistungen, die nicht durch Pflege- oder Krankenkassen abgedeckt sind, werden dem Kunden privat in Rechnung gestellt.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Pflegedienst berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Pflege notwendigen Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen.
(2) Änderungen des Gesundheitszustandes oder der häuslichen Umgebung sind dem Pflegedienst unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, den Mitarbeitern des Pflegedienstes Zugang zu den für die Pflege erforderlichen Räumlichkeiten und Hilfsmitteln zu gewähren.
(4) Bei groben Pflichtverletzungen oder wiederholter Behinderung der Pflegekräfte kann der Pflegedienst den Vertrag fristlos kündigen.
§ 6 Haftung
(1) Der Pflegedienst haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Pflegedienst nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen oder Bargeld, die nicht ausdrücklich zur Verwahrung übernommen wurden, übernimmt der Pflegedienst keine Haftung.
(5) Der Pflegedienst unterhält eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung.
§ 7 Datenschutz
(1) Der Pflegedienst erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG, SGB X).
(2) Die Datenverarbeitung dient der Durchführung und Abrechnung der Pflegeleistungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
(3) Der Kunde erhält mit Vertragsabschluss eine separate Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 DSGVO.
§ 8 Einsatz von Pflegepersonal
(1) Der Pflegedienst ist berechtigt, qualifiziertes Pflegepersonal nach eigenem Ermessen einzusetzen und auszutauschen.
(2) Ein Anspruch des Kunden auf die Betreuung durch eine bestimmte Pflegekraft besteht nicht.
(3) Der Pflegedienst stellt sicher, dass das eingesetzte Personal über die erforderliche Qualifikation verfügt und regelmäßig fortgebildet wird.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen.
(3) Der Pflegedienst kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen, insbesondere wenn
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die häusliche Umgebung eine sachgerechte Pflege nicht mehr zulässt,
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das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist,
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der Kunde wiederholt gegen Mitwirkungspflichten verstößt,
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oder Zahlungsverzug trotz Mahnung besteht.
(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Änderungen der AGB
Der Pflegedienst behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern gesetzliche oder organisatorische Anpassungen erforderlich sind. Über Änderungen wird der Kunde in Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz des Pflegedienstes.
(4) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
